Verweisung bei Berufsunfähigkeit
Die Verweisung bei Berufsunfähigkeit beschreibt vertragliche Regelungen, nach denen geprüft wird, ob eine andere Tätigkeit als zumutbar gilt. Die Darstellung dient der sachlichen Einordnung des Begriffs und ersetzt keine individuelle Beratung.
Begriff und Einordnung der Verweisung
Verweisung bezeichnet die vertragliche Prüfung, ob anstelle des zuletzt ausgeübten Berufs eine andere Tätigkeit berücksichtigt werden kann. Maßgeblich sind ausschließlich die jeweiligen Versicherungsbedingungen.
Vertragliche Grundlagen der Verweisung
Die Grundlagen der Verweisung ergeben sich aus den Versicherungsbedingungen und den dort definierten Kriterien. Welche Tätigkeiten berücksichtigt werden dürfen, ist vertraglich festgelegt.
Abgrenzung zur zuletzt ausgeübten Tätigkeit
Bei der Beurteilung der Berufsunfähigkeit ist grundsätzlich die zuletzt ausgeübte Tätigkeit maßgeblich. Die Verweisung stellt eine davon abzugrenzende vertragliche Regelung dar.
Zusammenhang mit Leistungsprüfung und Anspruch
Die Verweisung kann im Rahmen der Leistungsprüfung eine Rolle spielen und Einfluss auf die Beurteilung eines Leistungsanspruchs haben. Maßgeblich bleibt der konkrete Vertragsinhalt.
FAQ – Häufige Fragen
Was bedeutet Verweisung bei Berufsunfähigkeit?
Verweisung bezeichnet die vertragliche Prüfung, ob eine andere Tätigkeit als zumutbar berücksichtigt werden kann.
Ist Verweisung gesetzlich geregelt?
Die Verweisung ist nicht einheitlich gesetzlich geregelt, sondern ergibt sich aus den jeweiligen Versicherungsbedingungen.
Wirkt sich Verweisung auf den Leistungsanspruch aus?
Ob und wie sich eine Verweisung auswirkt, ergibt sich aus der vertraglichen Regelung und der Leistungsprüfung.