Leistungsprüfung

Grundlagen der Leistungsprüfung

Die Leistungsprüfung beginnt mit einem geltend gemachten Leistungsanspruch. Der Versicherer prüft, ob eine Berufsunfähigkeit im Sinne der gesetzlichen und vertraglichen Voraussetzungen vorliegt und ob die Voraussetzungen für die vereinbarten Leistungen erfüllt sind.

  • Geltend gemachter Leistungsanspruch
  • Gesundheitliche Beeinträchtigung
  • Zuletzt ausgeübte berufliche Tätigkeit
  • Gesetzliche und vertragliche Leistungsvoraussetzungen

Voraussetzungen

Unterlagen und Informationen

Für die Leistungsprüfung können unterschiedliche Informationen und Nachweise erforderlich sein. Dazu können medizinische Unterlagen sowie Angaben zur beruflichen Tätigkeit und zu deren konkreter Ausgestaltung gehören. Nach Eintritt des Versicherungsfalls kann der Versicherer Auskünfte verlangen, die für die Feststellung des Versicherungsfalls oder des Umfangs der Versicherungsleistung erforderlich sind.

  • Medizinische Unterlagen und Befunde
  • Angaben zur beruflichen Tätigkeit
  • Beschreibung konkreter Arbeitsabläufe und Anforderungen
  • Weitere für die Prüfung erforderliche Informationen und Nachweise

Leistungsfall

Ablauf der Leistungsprüfung

Im Verlauf der Leistungsprüfung werden die vorliegenden Angaben und Unterlagen ausgewertet. Je nach Sachverhalt können zusätzliche Informationen oder Nachweise erforderlich werden. Dabei wird insbesondere betrachtet, welche gesundheitlichen Einschränkungen bestehen und welche Auswirkungen diese auf die zuletzt ausgeübte Tätigkeit haben.

  • Auswertung der vorliegenden Angaben
  • Prüfung medizinischer Informationen
  • Betrachtung des beruflichen Tätigkeitsprofils
  • Prüfung der maßgeblichen Leistungsvoraussetzungen

Anspruch

Ergebnis der Leistungsprüfung

Am Ende der Leistungsprüfung steht die Entscheidung über den geltend gemachten Leistungsantrag. Der Versicherer kann zu dem Ergebnis kommen, dass die Voraussetzungen für die beantragte Versicherungsleistung erfüllt sind oder dass diese nicht vorliegen. Nach einem Leistungsantrag hat der Versicherer bei Fälligkeit in Textform zu erklären, ob er die Leistungspflicht anerkennt.

  • Entscheidung über den Leistungsantrag
  • Anerkennung der beantragten Leistung möglich
  • Ablehnung des Leistungsantrags möglich
  • Erklärung des Versicherers über das Ergebnis

Ablehnung

FAQ – Häufige Fragen

Was bedeutet Leistungsprüfung bei einer Berufsunfähigkeitsversicherung?

Die Leistungsprüfung ist das Verfahren, in dem der Versicherer untersucht, ob die Voraussetzungen für die beantragte Versicherungsleistung erfüllt sind.

Welche Unterlagen können bei der Leistungsprüfung eine Rolle spielen?

Je nach Leistungsfall können unter anderem medizinische Unterlagen, Angaben zur zuletzt ausgeübten Tätigkeit und weitere für die Prüfung erforderliche Informationen und Nachweise von Bedeutung sein.

Führt eine Leistungsprüfung automatisch zu einer Leistungszusage?

Nein. Die Leistungsprüfung dient der Feststellung, ob die Voraussetzungen für die beantragte Versicherungsleistung erfüllt sind. Das Ergebnis kann eine Anerkennung oder eine Ablehnung des Leistungsantrags sein.

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