Leistungsfall bei Berufsunfähigkeit – Voraussetzungen und Ablauf
Ein Leistungsfall bei einer Berufsunfähigkeitsversicherung steht im Zusammenhang mit einer nach Versicherungsbeginn eingetretenen Berufsunfähigkeit und den dafür vereinbarten Versicherungsleistungen. Ob die gesetzlichen und vertraglichen Voraussetzungen im konkreten Fall erfüllt sind, wird im Rahmen der Leistungsprüfung festgestellt. Diese Seite beschreibt die Grundlagen und den weiteren Ablauf.
Grundlagen des Leistungsfalls
Bei einer Berufsunfähigkeitsversicherung sind Leistungen für eine nach Versicherungsbeginn eingetretene Berufsunfähigkeit vorgesehen, wenn die maßgeblichen Voraussetzungen erfüllt sind. Berufsunfähigkeit kann infolge von Krankheit, Körperverletzung oder mehr als altersentsprechendem Kräfteverfall entstehen. Entscheidend sind die Auswirkungen auf die zuletzt ausgeübte berufliche Tätigkeit.
- Eintritt nach Beginn des Versicherungsschutzes
- Gesundheitlich bedingte Einschränkung der beruflichen Tätigkeit
- Bezug zur zuletzt ausgeübten Tätigkeit
- Gesetzliche und vertragliche Leistungsvoraussetzungen
Ursachen und Voraussetzungen
Eine Berufsunfähigkeit kann unterschiedliche gesundheitliche Ursachen haben. Für die Versicherungsleistung ist nicht allein die Ursache entscheidend, sondern insbesondere, welche Auswirkungen die gesundheitliche Beeinträchtigung auf die konkrete berufliche Tätigkeit hat und ob die weiteren Voraussetzungen erfüllt sind.
- Krankheit
- Körperverletzung
- Mehr als altersentsprechender Kräfteverfall
- Auswirkungen auf die berufliche Tätigkeit
Leistungsantrag und weitere Prüfung
Werden Leistungen wegen Berufsunfähigkeit geltend gemacht, folgt die Prüfung des Leistungsantrags durch den Versicherer. Dabei können medizinische Unterlagen, Angaben zur zuletzt ausgeübten Tätigkeit und weitere für die Beurteilung erforderliche Informationen berücksichtigt werden.
- Geltendmachung der Versicherungsleistung
- Angaben zur gesundheitlichen Situation
- Beschreibung der beruflichen Tätigkeit
- Prüfung der maßgeblichen Voraussetzungen
Abgrenzung zur Leistungsprüfung
Leistungsfall und Leistungsprüfung bezeichnen unterschiedliche Sachverhalte. Der Leistungsfall betrifft die Situation, aus der ein Anspruch auf die vereinbarten Versicherungsleistungen entstehen kann. Die Leistungsprüfung ist dagegen das Verfahren, in dem der Versicherer feststellt, ob die gesetzlichen und vertraglichen Voraussetzungen für die beantragte Leistung erfüllt sind.
- Leistungsfall als versicherungsrechtlicher Sachverhalt
- Leistungsantrag als Geltendmachung der Versicherungsleistung
- Leistungsprüfung als anschließendes Prüfverfahren
- Entscheidung über die beantragte Leistung als Ergebnis der Prüfung
FAQ – Häufige Fragen
Was bedeutet Leistungsfall bei einer Berufsunfähigkeitsversicherung?
Der Leistungsfall steht im Zusammenhang mit einer nach Versicherungsbeginn eingetretenen Berufsunfähigkeit, für die Versicherungsleistungen geltend gemacht werden können. Ob die erforderlichen Voraussetzungen tatsächlich erfüllt sind, wird im Rahmen der Leistungsprüfung festgestellt.
Ist ein Leistungsfall automatisch mit einer Leistungszusage verbunden?
Nein. Ob die Voraussetzungen für die beantragte Versicherungsleistung erfüllt sind, wird durch den Versicherer geprüft.
Was ist der Unterschied zwischen Leistungsfall und Leistungsprüfung?
Der Leistungsfall betrifft den Sachverhalt, aus dem sich eine Versicherungsleistung ergeben kann. Die Leistungsprüfung bezeichnet das Verfahren, in dem die Voraussetzungen für die beantragte Leistung geprüft werden.