Gesundheitsprüfung

Grundlagen der Gesundheitsprüfung

Die Gesundheitsprüfung dient dem Versicherer zur Bewertung gesundheitlicher Risiken vor Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung. Von Bedeutung sind insbesondere bekannte gefahrerhebliche Umstände, nach denen der Versicherer im Rahmen des Antrags in Textform fragt.

  • Prüfung im Zusammenhang mit dem Versicherungsantrag
  • Gesundheitsfragen des Versicherers
  • Bewertung gesundheitlicher Risikomerkmale
  • Grundlage für die Entscheidung über die Vertragsannahme und deren Bedingungen

Gesundheitsangaben

Gesundheitsfragen und Gesundheitshistorie

Die Gesundheitsfragen können sich beispielsweise auf Erkrankungen, Beschwerden, Untersuchungen, Behandlungen, Medikamente oder frühere gesundheitliche Ereignisse beziehen. Welche Sachverhalte und Zeiträume abgefragt werden, bestimmt sich nach den konkreten Fragen des jeweiligen Versicherers.

  • Erkrankungen und Beschwerden
  • Ärztliche Untersuchungen und Behandlungen
  • Medikamente und weitere abgefragte Gesundheitsinformationen
  • Je nach Frage unterschiedliche Abfragezeiträume

Gesundheitshistorie

Ablauf und mögliche Ergebnisse

Der Versicherer bewertet die Angaben aus dem Antrag anhand seiner jeweiligen Annahme- und Tarifgrundlagen. Abhängig von den gemachten Angaben können weitere Informationen oder medizinische Unterlagen angefordert werden. Das Ergebnis der Risikoprüfung kann sich auf die angebotenen Vertragsbedingungen auswirken.

  • Auswertung der Angaben im Versicherungsantrag
  • Mögliche Anforderung zusätzlicher Informationen oder Unterlagen
  • Annahme zu den vorgesehenen Tarifbedingungen möglich
  • Abweichende Vertragsbedingungen oder andere Annahmeentscheidungen möglich

Risikozuschläge

Abgrenzung zur Leistungsprüfung

Die Gesundheitsprüfung im Antragsverfahren ist von der Leistungsprüfung nach Eintritt einer geltend gemachten Berufsunfähigkeit zu unterscheiden. Bei der Leistungsprüfung wird untersucht, ob die Voraussetzungen für die vereinbarte Versicherungsleistung erfüllt sind. Dabei können aktuelle medizinische Unterlagen, Angaben zur beruflichen Tätigkeit und weitere Nachweise erforderlich sein.

Im Leistungsfall kann außerdem die Frage relevant werden, ob die vor Vertragsschluss bestehenden gesetzlichen Anzeigepflichten erfüllt wurden. Dies macht die Leistungsprüfung jedoch nicht zu einer erneuten Gesundheitsprüfung im Sinne der Risikoprüfung bei Antragstellung.

  • Gesundheitsprüfung vor Vertragsabschluss
  • Leistungsprüfung nach Eintritt eines geltend gemachten Versicherungsfalls
  • Unterschiedliche Prüfungsziele und Unterlagen
  • Mögliche Überprüfung früherer Angaben im Leistungsfall

Leistungsprüfung

FAQ – Häufige Fragen

Was ist die Gesundheitsprüfung bei einer Berufsunfähigkeitsversicherung?

Die Gesundheitsprüfung ist Bestandteil der Risikoprüfung vor Vertragsabschluss. Dabei bewertet der Versicherer insbesondere die Angaben zu den von ihm abgefragten gesundheitlichen Umständen.

Welche Gesundheitsinformationen können abgefragt werden?

Je nach Versicherer und Antrag können beispielsweise Erkrankungen, Beschwerden, ärztliche Behandlungen, Untersuchungen, Medikamente und weitere gesundheitliche Umstände abgefragt werden. Maßgeblich sind die konkret gestellten Fragen und die darin genannten Zeiträume.

Ist die Gesundheitsprüfung dasselbe wie die Leistungsprüfung?

Nein. Die Gesundheitsprüfung dient vor Vertragsabschluss der Risikobewertung. Die Leistungsprüfung erfolgt dagegen bei einer geltend gemachten Berufsunfähigkeit und betrifft die Frage, ob die Voraussetzungen für die vereinbarte Versicherungsleistung erfüllt sind.

Weiterführende Informationen und Services zum Thema Berufsunfähigkeit

→ Berufsunfähigkeits-Themen weiter vertiefen ✅ Regionale Informationen zum Thema Berufsunfähigkeit

Hinweis: Die Inhalte auf Kosten-Berufsunfaehigkeit.de dienen ausschließlich der allgemeinen Information und thematischen Einordnung. Sie stellen keine individuelle Beratung dar. Es gilt der rechtliche Hinweis im Footer.

Weiterführende Informationen und Services finden Sie im Service Hub und über externe Serviceangebote.
Ergänzende regionale Informationen können über Berater-A-Z.de bereitgestellt werden.