Ursachen der Berufsunfähigkeit
Die Ursachen der Berufsunfähigkeit beschreiben gesundheitliche und körperliche Beeinträchtigungen, die dazu führen können, dass eine berufliche Tätigkeit dauerhaft nicht mehr ausgeübt werden kann. Die Darstellung dient der sachlichen Einordnung möglicher Ursachen ohne Bewertung oder Beratung.
Begriff und Einordnung von Ursachen
Ursachen der Berufsunfähigkeit beziehen sich auf gesundheitliche Beeinträchtigungen oder Ereignisse, die dazu führen können, dass eine versicherte Person ihren zuletzt ausgeübten Beruf dauerhaft nicht mehr ausüben kann. Maßgeblich ist dabei nicht die Ursache selbst, sondern die resultierende Einschränkung der beruflichen Leistungsfähigkeit.
Gesundheitliche Ursachen
Zu den gesundheitlichen Ursachen können körperliche oder psychische Erkrankungen zählen, die die Ausübung der beruflichen Tätigkeit dauerhaft beeinträchtigen. Die Einordnung erfolgt unabhängig von der Art der Erkrankung und ohne Bewertung einzelner Krankheitsbilder.
Unfallbedingte Ursachen
Unfallbedingte Ursachen liegen vor, wenn gesundheitliche Einschränkungen infolge eines Unfallereignisses entstehen. Maßgeblich ist auch hier die dauerhafte Auswirkung auf die berufliche Leistungsfähigkeit und nicht das einzelne Ereignis.
Abgrenzung zu vertraglichen Voraussetzungen
Ursachen der Berufsunfähigkeit sind von den vertraglichen Voraussetzungen für einen Leistungsanspruch zu unterscheiden. Während Ursachen die gesundheitliche Grundlage beschreiben, ergeben sich Anspruch und Leistungen ausschließlich aus den Versicherungsbedingungen.
FAQ – Häufige Fragen
Was versteht man unter Ursachen der Berufsunfähigkeit?
Ursachen sind gesundheitliche oder unfallbedingte Beeinträchtigungen, die zu einer dauerhaften Einschränkung der beruflichen Leistungsfähigkeit führen können.
Spielen konkrete Krankheitsbilder eine Rolle?
Die Einordnung erfolgt nicht nach einzelnen Krankheitsbildern, sondern nach der Auswirkung auf die berufliche Tätigkeit.
Sind Ursachen gleichbedeutend mit einem Leistungsanspruch?
Nein. Ein Leistungsanspruch ergibt sich ausschließlich aus den vertraglichen Voraussetzungen und der Leistungsprüfung.