Tarifarten

Begriff und Einordnung von Tarifarten

Tarifarten bezeichnen unterschiedliche vertragliche Modelle, nach denen der Versicherungsschutz bei Berufsunfähigkeit ausgestaltet sein kann. Maßgeblich sind die jeweiligen Versicherungsbedingungen und deren Definitionen.

Strukturelle Unterschiede zwischen Tarifarten

Unterschiede zwischen Tarifarten können sich aus der Definition der versicherten Risiken, dem vorgesehenen Leistungsrahmen sowie aus weiteren vertraglichen Merkmalen ergeben. Die konkrete Ausgestaltung ist vertraglich festgelegt.

Leistungsumfang
Ausschlüsse

Zusammenhang mit Leistungen und Beitrag

Die gewählte Tarifart steht im Zusammenhang mit dem vereinbarten Leistungsumfang und dem zu zahlenden Beitrag. Welche Zusammenhänge bestehen, ergibt sich aus der jeweiligen Tarif- und Vertragsgestaltung.

Leistungen
Beitrag

Abgrenzung zu Vertragsoptionen

Tarifarten sind von einzelnen Vertragsoptionen oder Zusatzregelungen zu unterscheiden. Während Tarifarten die Grundstruktur festlegen, betreffen Optionen einzelne vertragliche Anpassungen.

Nachversicherung
Anspruch

FAQ – Häufige Fragen

Was versteht man unter Tarifarten bei Berufsunfähigkeit?

Tarifarten bezeichnen unterschiedliche vertragliche Modelle zur Ausgestaltung des Versicherungsschutzes.

Unterscheiden sich Tarifarten im Leistungsumfang?

Ja. Der Leistungsumfang kann je nach Tarifart unterschiedlich ausgestaltet sein.

Bestimmt die Tarifart allein den Beitrag?

Die Tarifart wirkt auf den Beitrag, dieser ergibt sich jedoch aus dem Zusammenspiel mehrerer vertraglicher Faktoren.

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