Risikozuschläge

Begriff und Einordnung von Risikozuschlägen

Risikozuschläge sind vertraglich vorgesehene Beitragsanpassungen, die auf einer erhöhten Risikoeinschätzung beruhen können. Sie sind Bestandteil der Tarif- und Vertragsgestaltung und ergeben sich aus den Versicherungsbedingungen.

Grundlagen der risikobezogenen Einordnung

Die Grundlage für Risikozuschläge bilden Angaben und Prüfungen im Antragsprozess. Maßgeblich sind gesundheitliche Informationen, berufliche Tätigkeiten sowie weitere vertraglich definierte Kriterien.

Gesundheitsprüfung
Gesundheitsangaben

Abgrenzung zu Ausschlüssen und Tarifmerkmalen

Risikozuschläge sind von Leistungsausschlüssen und allgemeinen Tarifmerkmalen abzugrenzen. Während Zuschläge den Beitrag betreffen, regeln Ausschlüsse den Leistungsumfang.

Ausschlüsse
Tarife

Zusammenhang mit Beitrag und Vertrag

Ein Risikozuschlag wirkt sich auf den vereinbarten Beitrag aus und ist Bestandteil des individuellen Versicherungsvertrags. Ob und in welcher Höhe ein Zuschlag vorgesehen ist, ergibt sich aus den vertraglichen Regelungen.

Beitrag
Leistungsumfang

FAQ – Häufige Fragen

Was sind Risikozuschläge bei Berufsunfähigkeit?

Risikozuschläge sind beitragsbezogene Anpassungen, die auf einer risikobezogenen Einordnung im Versicherungsvertrag beruhen können.

Wodurch können Risikozuschläge entstehen?

Sie können aus Angaben im Antragsprozess und aus der vertraglich vorgesehenen Risikoprüfung resultieren.

Sind Risikozuschläge dauerhaft festgelegt?

Ob Risikozuschläge dauerhaft gelten, ergibt sich aus den jeweiligen Versicherungsbedingungen.

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