Risikozuschläge bei Berufsunfähigkeit
Risikozuschläge bei Berufsunfähigkeit beschreiben vertragliche Anpassungen des Versicherungsbeitrags, die auf einer risikobezogenen Einordnung beruhen können. Die Darstellung dient der sachlichen Einordnung des Begriffs und ersetzt keine individuelle Beratung.
Begriff und Einordnung von Risikozuschlägen
Risikozuschläge sind vertraglich vorgesehene Beitragsanpassungen, die auf einer erhöhten Risikoeinschätzung beruhen können. Sie sind Bestandteil der Tarif- und Vertragsgestaltung und ergeben sich aus den Versicherungsbedingungen.
Grundlagen der risikobezogenen Einordnung
Die Grundlage für Risikozuschläge bilden Angaben und Prüfungen im Antragsprozess. Maßgeblich sind gesundheitliche Informationen, berufliche Tätigkeiten sowie weitere vertraglich definierte Kriterien.
Abgrenzung zu Ausschlüssen und Tarifmerkmalen
Risikozuschläge sind von Leistungsausschlüssen und allgemeinen Tarifmerkmalen abzugrenzen. Während Zuschläge den Beitrag betreffen, regeln Ausschlüsse den Leistungsumfang.
Zusammenhang mit Beitrag und Vertrag
Ein Risikozuschlag wirkt sich auf den vereinbarten Beitrag aus und ist Bestandteil des individuellen Versicherungsvertrags. Ob und in welcher Höhe ein Zuschlag vorgesehen ist, ergibt sich aus den vertraglichen Regelungen.
FAQ – Häufige Fragen
Was sind Risikozuschläge bei Berufsunfähigkeit?
Risikozuschläge sind beitragsbezogene Anpassungen, die auf einer risikobezogenen Einordnung im Versicherungsvertrag beruhen können.
Wodurch können Risikozuschläge entstehen?
Sie können aus Angaben im Antragsprozess und aus der vertraglich vorgesehenen Risikoprüfung resultieren.
Sind Risikozuschläge dauerhaft festgelegt?
Ob Risikozuschläge dauerhaft gelten, ergibt sich aus den jeweiligen Versicherungsbedingungen.