Nachversicherung

Begriff und Einordnung der Nachversicherung

Nachversicherung bezeichnet eine vertraglich vorgesehene Möglichkeit, den bestehenden Versicherungsschutz im Rahmen festgelegter Bedingungen anzupassen. Sie ist Bestandteil bestimmter Tarifregelungen und an konkrete Voraussetzungen gebunden.

Vertragliche Voraussetzungen

Die Voraussetzungen für eine Nachversicherung ergeben sich aus den jeweiligen Versicherungsbedingungen. Maßgeblich sind die dort definierten Regelungen, Fristen und formalen Anforderungen.

Tarife
Voraussetzungen

Anlässe für eine Nachversicherung

Anlässe für eine Nachversicherung können vertraglich festgelegte Ereignisse oder Zeitpunkte sein. Ob eine Anpassung möglich ist, richtet sich ausschließlich nach den vereinbarten Vertragsbedingungen.

Beitragsfaktoren
Kosten

Abgrenzung zu anderen Vertragsänderungen

Die Nachversicherung ist von anderen Formen der Vertragsänderung zu unterscheiden. Während sie auf festgelegten Regelungen beruht, ergeben sich andere Anpassungen aus individuellen Vereinbarungen oder Vertragsänderungen.

Leistungen
Anspruch

FAQ – Häufige Fragen

Was versteht man unter Nachversicherung?

Nachversicherung bezeichnet die vertraglich vorgesehene Möglichkeit, den bestehenden Versicherungsschutz unter bestimmten Bedingungen anzupassen.

Ist eine Nachversicherung immer möglich?

Ob eine Nachversicherung möglich ist, ergibt sich ausschließlich aus den jeweiligen Versicherungsbedingungen.

Verändert eine Nachversicherung automatisch den Beitrag?

Ob und in welchem Umfang sich Beiträge ändern, richtet sich nach den vertraglichen Regelungen und der Art der Anpassung.

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