Leistungsprüfung bei Berufsunfähigkeit
Die Leistungsprüfung bei Berufsunfähigkeit beschreibt das formale Verfahren zur Feststellung, ob die vertraglich vorgesehenen Voraussetzungen für einen Leistungsanspruch erfüllt sind. Die Darstellung dient der sachlichen Einordnung des Prüfprozesses und ersetzt keine individuelle Beratung.
Begriff und Zweck der Leistungsprüfung
Die Leistungsprüfung ist das Verfahren, mit dem geprüft wird, ob eine Berufsunfähigkeit im Sinne der Versicherungsbedingungen vorliegt und ob daraus ein Leistungsanspruch entstehen kann. Maßgeblich sind die vertraglichen Regelungen sowie die tatsächlichen Umstände des Einzelfalls.
Prüfungsgrundlagen und Unterlagen
Grundlage der Leistungsprüfung sind die Versicherungsbedingungen sowie die vom Versicherungsnehmer eingereichten Unterlagen. Dazu können ärztliche Berichte, Tätigkeitsbeschreibungen und weitere geeignete Nachweise zählen.
Ablauf der Leistungsprüfung
Der Ablauf der Leistungsprüfung richtet sich nach den vertraglichen Vorgaben und umfasst in der Regel die Sichtung der Unterlagen, gegebenenfalls Rückfragen sowie die abschließende Bewertung durch den Versicherer.
Abgrenzung zu Leistungsfall und Ablehnung
Die Leistungsprüfung ist vom Leistungsfall als auslösendem Ereignis sowie von einer möglichen Ablehnung zu unterscheiden. Sie stellt das formale Prüfverfahren dar und enthält noch keine Entscheidung über das Ergebnis.
FAQ – Häufige Fragen
Was ist eine Leistungsprüfung bei Berufsunfähigkeit?
Die Leistungsprüfung ist das Verfahren zur Feststellung, ob die vertraglichen Voraussetzungen für einen Leistungsanspruch erfüllt sind.
Welche Unterlagen werden im Rahmen der Leistungsprüfung benötigt?
Benötigt werden die vertraglich vorgesehenen Nachweise, häufig einschließlich ärztlicher Unterlagen und Tätigkeitsbeschreibungen.
Führt die Leistungsprüfung automatisch zu einer Leistungszusage?
Nein. Die Leistungsprüfung dient der Feststellung und kann sowohl zu einer Anerkennung als auch zu einer Ablehnung führen.