Leistungsfall bei Berufsunfähigkeit
Der Leistungsfall bei Berufsunfähigkeit beschreibt den Zeitpunkt und die Situation, in der geprüft wird, ob vertraglich vereinbarte Leistungen in Anspruch genommen werden können. Die Darstellung dient der sachlichen Einordnung des Ablaufs und ersetzt keine individuelle Beratung.
Begriff des Leistungsfalls
Ein Leistungsfall liegt vor, wenn eine versicherte Person aufgrund gesundheitlicher Einschränkungen angibt, ihren zuletzt ausgeübten Beruf voraussichtlich dauerhaft nicht mehr ausüben zu können und die Prüfung eines Leistungsanspruchs eingeleitet wird.
Auslöser eines Leistungsfalls
Der Leistungsfall kann durch gesundheitliche Beeinträchtigungen ausgelöst werden, die sich auf die berufliche Tätigkeit auswirken. Maßgeblich ist nicht das einzelne Ereignis, sondern die dauerhafte Einschränkung der beruflichen Leistungsfähigkeit.
Ablauf nach Eintritt des Leistungsfalls
Nach Eintritt des Leistungsfalls erfolgt in der Regel die Anzeige gegenüber dem Versicherer sowie die Zusammenstellung erforderlicher Unterlagen. Der weitere Ablauf richtet sich nach den vertraglichen Regelungen und den vorgesehenen Prüfprozessen.
Abgrenzung zur Leistungsprüfung
Der Leistungsfall beschreibt den Anlass zur Prüfung, während die Leistungsprüfung das formale Verfahren zur Feststellung eines Anspruchs darstellt. Beide Begriffe sind sachlich voneinander zu unterscheiden.
FAQ – Häufige Fragen
Wann liegt ein Leistungsfall bei Berufsunfähigkeit vor?
Ein Leistungsfall liegt vor, wenn aufgrund gesundheitlicher Einschränkungen die Prüfung eines Leistungsanspruchs eingeleitet wird.
Ist der Leistungsfall gleichbedeutend mit einer Leistungszusage?
Nein. Der Leistungsfall ist der Anlass zur Prüfung und stellt keine automatische Zusage von Leistungen dar.
Welche Rolle spielt der Leistungsfall im Verfahren?
Der Leistungsfall markiert den Beginn des Prüfprozesses und leitet die Leistungsprüfung ein.