Leistungen bei Berufsunfähigkeit
Die Leistungen bei Berufsunfähigkeit beschreiben vertraglich vorgesehene Ansprüche, die im Leistungsfall in Betracht kommen können. Die Darstellung dient der sachlichen Einordnung und ersetzt keine individuelle Beratung oder Empfehlung.
Begriff und Einordnung von Leistungen
Leistungen bei Berufsunfähigkeit beziehen sich auf vertraglich geregelte Ansprüche, die entstehen können, wenn eine versicherte Person ihren zuletzt ausgeübten Beruf aus gesundheitlichen Gründen voraussichtlich dauerhaft nicht mehr ausüben kann.
Voraussetzungen für einen Leistungsanspruch
Ob Leistungen in Betracht kommen, ergibt sich aus den jeweiligen Versicherungsbedingungen sowie aus der Prüfung der beruflichen und gesundheitlichen Situation der versicherten Person.
Leistungsprüfung und Nachweise
Die Leistungsprüfung dient der Feststellung, ob die vertraglich vorgesehenen Voraussetzungen erfüllt sind. Grundlage sind unter anderem ärztliche Unterlagen, Tätigkeitsbeschreibungen und weitere geeignete Nachweise.
Einordnung im Absicherungskontext
Leistungen bei Berufsunfähigkeit stehen im Zusammenhang mit der vertraglichen Absicherung der beruflichen Tätigkeit. Die Einordnung erfolgt sachlich und ohne Bewertung individueller Lebens- oder Vorsorgesituationen.
FAQ – Häufige Fragen
Wann können Leistungen bei Berufsunfähigkeit in Betracht kommen?
Leistungen können in Betracht kommen, wenn eine Berufsunfähigkeit im Sinne der vertraglichen Regelungen festgestellt wird.
Wer prüft den Leistungsanspruch?
Die Prüfung erfolgt im Rahmen der Leistungsprüfung auf Grundlage der Versicherungsbedingungen und der eingereichten Unterlagen.
Sind Leistungen automatisch garantiert?
Leistungen ergeben sich ausschließlich aus den vertraglichen Regelungen und setzen eine entsprechende Prüfung voraus.
