Gesundheitshistorie bei Berufsunfähigkeit
Die Gesundheitshistorie bei Berufsunfähigkeit beschreibt den zeitlichen Verlauf früherer und bestehender gesundheitlicher Beeinträchtigungen, soweit diese im Zusammenhang mit dem Versicherungsantrag oder der Leistungsprüfung relevant sind. Die Darstellung dient der sachlichen Einordnung und ersetzt keine individuelle Beratung.
Begriff und Bedeutung der Gesundheitshistorie
Die Gesundheitshistorie umfasst Angaben zum Verlauf früherer Erkrankungen, Behandlungen oder gesundheitlicher Einschränkungen über einen bestimmten Zeitraum. Sie dient der strukturierten Darstellung gesundheitlicher Entwicklungen im Versicherungszusammenhang.
Zeitliche Einordnung gesundheitlicher Angaben
Die zeitliche Einordnung der Gesundheitshistorie richtet sich nach den im Antrag oder in den Versicherungsbedingungen definierten Abfragezeiträumen. Maßgeblich ist, welche Zeiträume für die Beurteilung berücksichtigt werden.
Rolle im Antrags- und Prüfprozess
Die Gesundheitshistorie bildet eine Grundlage für die risikobezogene Einordnung im Antragsprozess sowie für spätere Prüfungen. Sie kann Einfluss auf die vertragliche Ausgestaltung haben, ohne für sich allein eine Entscheidung darzustellen.
Abgrenzung zu Gesundheitsangaben und Vorerkrankungen
Die Gesundheitshistorie beschreibt den zeitlichen Verlauf gesundheitlicher Aspekte und ist von einzelnen Gesundheitsangaben sowie von konkret benannten Vorerkrankungen zu unterscheiden. Sie stellt den Zusammenhang über einen Zeitraum her.
FAQ – Häufige Fragen
Was versteht man unter Gesundheitshistorie?
Die Gesundheitshistorie beschreibt den zeitlichen Verlauf früherer und bestehender gesundheitlicher Beeinträchtigungen innerhalb definierter Zeiträume.
Ist die Gesundheitshistorie identisch mit Gesundheitsangaben?
Nein. Gesundheitsangaben sind einzelne Informationen, während die Gesundheitshistorie den Verlauf über einen Zeitraum darstellt.
Welche Rolle spielt die Gesundheitshistorie im Vertrag?
Sie dient der sachlichen Einordnung im Antrags- und Prüfprozess auf Grundlage der Versicherungsbedingungen.