Ausschlüsse bei Berufsunfähigkeit
Ausschlüsse bei Berufsunfähigkeit beschreiben vertragliche Regelungen, durch die bestimmte Risiken oder Leistungen vom Versicherungsschutz ausgenommen sein können. Die Darstellung dient der sachlichen Einordnung des Begriffs und ersetzt keine individuelle Beratung.
Begriff und Einordnung von Ausschlüssen
Ausschlüsse sind vertragliche Regelungen, durch die bestimmte Ursachen, Risiken oder Sachverhalte vom Versicherungsschutz ausgenommen werden. Sie sind Bestandteil der Versicherungsbedingungen und gelten nur im dort festgelegten Umfang.
Grundlagen vertraglicher Ausschlüsse
Die Grundlagen für Ausschlüsse ergeben sich aus den Versicherungsbedingungen und dem individuellen Vertragsinhalt. Maßgeblich sind die dort definierten Ausschlussklauseln und deren konkrete Formulierungen.
Abgrenzung zu Risikozuschlägen
Ausschlüsse unterscheiden sich von Risikozuschlägen dadurch, dass sie den Leistungsumfang betreffen und nicht den Beitrag. Während Zuschläge eine Beitragsanpassung darstellen, schließen Ausschlüsse bestimmte Leistungen aus.
Bedeutung für Leistungsumfang und Anspruch
Ausschlüsse wirken sich auf den vertraglich vereinbarten Leistungsumfang aus und können die Prüfung eines Leistungsanspruchs beeinflussen. Maßgeblich ist stets der konkrete Vertragsinhalt.
FAQ – Häufige Fragen
Was sind Ausschlüsse bei Berufsunfähigkeit?
Ausschlüsse sind vertragliche Regelungen, durch die bestimmte Risiken oder Leistungen vom Versicherungsschutz ausgenommen sind.
Sind Ausschlüsse bei allen Verträgen gleich?
Nein. Ausschlüsse ergeben sich aus den jeweiligen Versicherungsbedingungen und können vertraglich unterschiedlich ausgestaltet sein.
Wirken sich Ausschlüsse auf den Beitrag aus?
Ausschlüsse betreffen den Leistungsumfang und nicht unmittelbar die Beitragshöhe.