Angabepflichten

Begriff und Einordnung der Angabepflichten

Angabepflichten bezeichnen die vertraglich geregelte Pflicht, alle für den Vertrag relevanten Informationen wahrheitsgemäß und vollständig anzugeben. Sie bilden eine Grundlage für die risikobezogene Einordnung im Versicherungsvertrag.

Umfang der anzugebenden Informationen

Der Umfang der Angaben ergibt sich aus den Antragsfragen und den Versicherungsbedingungen. Anzugeben sind diejenigen Informationen, nach denen ausdrücklich gefragt wird und die für die vertragliche Beurteilung vorgesehen sind.

Gesundheitsangaben
Gesundheitshistorie

Zeitpunkt und Dauer der Pflichten

Angabepflichten bestehen insbesondere bei Antragstellung und können auch im weiteren Vertragsverlauf relevant sein. Maßgeblich sind die vertraglich definierten Zeitpunkte und Regelungen.

Gesundheitsprüfung
Leistungsprüfung

Abgrenzung zu Gesundheitsprüfung und Anspruch

Angabepflichten betreffen die Bereitstellung von Informationen, während die Gesundheitsprüfung das Bewertungsverfahren darstellt. Der Anspruch ergibt sich ausschließlich aus den Versicherungsbedingungen und dem Prüfungsergebnis.

Anspruch
Ausschlüsse

FAQ – Häufige Fragen

Was sind Angabepflichten bei Berufsunfähigkeit?

Angabepflichten sind vertragliche Pflichten zur vollständigen und richtigen Angabe relevanter Informationen im Antrags- und Prüfprozess.

Welche Angaben unterliegen den Angabepflichten?

Angabepflichten beziehen sich auf die Informationen, nach denen im Antrag oder gemäß Versicherungsbedingungen gefragt wird.

Bestehen Angabepflichten auch nach Vertragsabschluss?

Ob Angabepflichten nach Vertragsabschluss bestehen, ergibt sich aus den vertraglichen Regelungen.

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