Angabepflichten bei Berufsunfähigkeit
Angabepflichten bei Berufsunfähigkeit beschreiben die vertragliche Verpflichtung, im Antrags- und Prüfprozess vollständige und richtige Angaben zu machen. Die Darstellung dient der sachlichen Einordnung der Pflichten und ersetzt keine individuelle Beratung.
Begriff und Einordnung der Angabepflichten
Angabepflichten bezeichnen die vertraglich geregelte Pflicht, alle für den Vertrag relevanten Informationen wahrheitsgemäß und vollständig anzugeben. Sie bilden eine Grundlage für die risikobezogene Einordnung im Versicherungsvertrag.
Umfang der anzugebenden Informationen
Der Umfang der Angaben ergibt sich aus den Antragsfragen und den Versicherungsbedingungen. Anzugeben sind diejenigen Informationen, nach denen ausdrücklich gefragt wird und die für die vertragliche Beurteilung vorgesehen sind.
Zeitpunkt und Dauer der Pflichten
Angabepflichten bestehen insbesondere bei Antragstellung und können auch im weiteren Vertragsverlauf relevant sein. Maßgeblich sind die vertraglich definierten Zeitpunkte und Regelungen.
Abgrenzung zu Gesundheitsprüfung und Anspruch
Angabepflichten betreffen die Bereitstellung von Informationen, während die Gesundheitsprüfung das Bewertungsverfahren darstellt. Der Anspruch ergibt sich ausschließlich aus den Versicherungsbedingungen und dem Prüfungsergebnis.
FAQ – Häufige Fragen
Was sind Angabepflichten bei Berufsunfähigkeit?
Angabepflichten sind vertragliche Pflichten zur vollständigen und richtigen Angabe relevanter Informationen im Antrags- und Prüfprozess.
Welche Angaben unterliegen den Angabepflichten?
Angabepflichten beziehen sich auf die Informationen, nach denen im Antrag oder gemäß Versicherungsbedingungen gefragt wird.
Bestehen Angabepflichten auch nach Vertragsabschluss?
Ob Angabepflichten nach Vertragsabschluss bestehen, ergibt sich aus den vertraglichen Regelungen.