Ablehnung bei Berufsunfähigkeit
Die Ablehnung bei Berufsunfähigkeit beschreibt den Fall, in dem ein beantragter Leistungsanspruch nach Prüfung nicht anerkannt wird. Die Darstellung dient der sachlichen Einordnung möglicher Gründe und des vertraglichen Rahmens und ersetzt keine individuelle Beratung.
Begriff und Einordnung der Ablehnung
Von einer Ablehnung wird gesprochen, wenn der Versicherer nach Abschluss der Leistungsprüfung zu dem Ergebnis kommt, dass die vertraglichen Voraussetzungen für einen Leistungsanspruch nicht erfüllt sind. Die Ablehnung stellt das Ergebnis der Prüfung dar.
Mögliche Gründe für eine Ablehnung
Gründe für eine Ablehnung können sich aus der vertraglichen Definition der Berufsunfähigkeit, aus den vorgelegten Unterlagen oder aus dem Ergebnis der medizinischen und beruflichen Prüfung ergeben. Maßgeblich sind stets die Versicherungsbedingungen.
Abgrenzung zur Leistungsprüfung
Die Leistungsprüfung ist das formale Verfahren zur Feststellung eines Anspruchs, während die Ablehnung das mögliche Ergebnis dieses Verfahrens darstellt. Beide Begriffe sind sachlich voneinander zu unterscheiden.
Vertraglicher Rahmen und Folgen
Die rechtlichen Folgen einer Ablehnung ergeben sich aus den vertraglichen Regelungen und den allgemeinen gesetzlichen Vorgaben. Maßgeblich sind die im Versicherungsvertrag festgelegten Rechte und Pflichten der Vertragsparteien.
FAQ – Häufige Fragen
Was bedeutet eine Ablehnung bei Berufsunfähigkeit?
Eine Ablehnung bedeutet, dass nach Abschluss der Leistungsprüfung kein Leistungsanspruch anerkannt wurde.
Ist eine Ablehnung endgültig?
Ob eine Ablehnung endgültig ist, ergibt sich aus den vertraglichen Regelungen und den jeweiligen Umständen des Einzelfalls.
Wodurch wird eine Ablehnung begründet?
Die Begründung erfolgt auf Grundlage der Versicherungsbedingungen und der Ergebnisse der Leistungsprüfung.