Tarife

Grundlagen von Tarifen

Ein Tarif beschreibt eine bestimmte Ausgestaltung des Versicherungsschutzes. Innerhalb eines Tarifs werden Leistungen, Voraussetzungen und weitere Vertragsmerkmale miteinander verbunden. Versicherer können unterschiedliche Tarife anbieten, deren Aufbau und Bezeichnungen voneinander abweichen können.

  • Unterschiedliche tarifliche Ausgestaltungen
  • Vertraglich festgelegte Leistungen und Voraussetzungen
  • Weitere tarifabhängige Regelungen
  • Unterschiedliche Bezeichnungen und Strukturen möglich

Tarifarten

Leistungen und Vertragsmerkmale

Tarife können unterschiedliche Leistungsmerkmale und Vertragsregelungen enthalten. Dazu können beispielsweise Regelungen zur Nachversicherung, zum Prognosezeitraum, zur Verweisung oder zu weiteren Bestandteilen des Versicherungsschutzes gehören. Welche Merkmale enthalten sind, ergibt sich aus dem jeweiligen Tarif und den Versicherungsbedingungen.

  • Leistungsbausteine
  • Nachversicherungsmöglichkeiten
  • Regelungen zum Prognosezeitraum
  • Mögliche Verweisungsregelungen

Leistungsbausteine

Zusammenhang mit dem Beitrag

Die tarifliche Ausgestaltung kann Einfluss auf die Beitragskalkulation haben. Daneben können persönliche und berufliche Merkmale sowie die vereinbarte Leistungshöhe und Vertragsdauer berücksichtigt werden. Welche Faktoren einbezogen und wie sie gewichtet werden, hängt vom jeweiligen Versicherer und Tarif ab.

  • Tarifliche Ausgestaltung
  • Persönliche und berufliche Merkmale
  • Vereinbarte Leistungshöhe
  • Versicherungs- und Leistungsdauer

Beitragsfaktoren

Tarif und Leistungsumfang

Die Tarifbezeichnung allein beschreibt nicht vollständig, welche Leistungen im konkreten Versicherungsvertrag vorgesehen sind. Der Leistungsumfang ergibt sich aus den vereinbarten Leistungen, Voraussetzungen und weiteren Vertragsregelungen. Auch innerhalb ähnlich bezeichneter Tarife können Unterschiede bestehen.

  • Vereinbarte Versicherungsleistungen
  • Leistungsvoraussetzungen
  • Tarifabhängige Vertragsregelungen
  • Konkreter Inhalt des Versicherungsvertrags

Leistungsumfang

FAQ – Häufige Fragen

Was bedeutet Tarif bei einer Berufsunfähigkeitsversicherung?

Ein Tarif beschreibt eine bestimmte vertragliche Ausgestaltung des Versicherungsschutzes mit den dazugehörigen Leistungen, Voraussetzungen und weiteren Vertragsmerkmalen.

Unterscheiden sich Tarife nur beim Beitrag?

Nein. Tarife können sich neben der Beitragshöhe auch hinsichtlich ihrer Leistungen, Voraussetzungen und weiteren Vertragsregelungen unterscheiden.

Bestimmt die Tarifbezeichnung den Leistungsumfang?

Nicht allein. Für den konkreten Leistungsumfang sind die vereinbarten Leistungen, Versicherungsbedingungen und weiteren Regelungen des jeweiligen Vertrags maßgeblich.

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