Vorerkrankungen bei Berufsunfähigkeit
Vorerkrankungen bei Berufsunfähigkeit beschreiben gesundheitliche Vorbelastungen, die im Rahmen der Antragstellung und Risikoprüfung berücksichtigt werden können. Die Darstellung dient der sachlichen Einordnung und ersetzt keine individuelle Beratung.
Begriff und Einordnung von Vorerkrankungen
Als Vorerkrankungen gelten gesundheitliche Beeinträchtigungen oder medizinische Behandlungen, die vor Abschluss eines Versicherungsvertrags bestanden haben oder dokumentiert wurden. Sie bilden eine Grundlage für die risikobezogene Einordnung im Antragsprozess.
Bedeutung bei der Antragstellung
Vorerkrankungen sind Bestandteil der Angaben, die im Rahmen der Antragstellung abgefragt werden können. Die Relevanz ergibt sich aus den jeweiligen Versicherungsbedingungen sowie aus dem Zusammenhang mit der angestrebten Absicherung.
Prüfung und Bewertung durch den Versicherer
Die Prüfung von Vorerkrankungen erfolgt im Rahmen der Risikobewertung. Dabei können ärztliche Unterlagen, Selbstauskünfte oder weitere Nachweise herangezogen werden, um den gesundheitlichen Zustand sachlich einzuordnen.
Auswirkungen auf Vertragsbedingungen
Je nach Ergebnis der Prüfung können sich unterschiedliche vertragliche Regelungen ergeben. Maßgeblich sind stets die individuell vereinbarten Vertragsbedingungen und deren schriftliche Dokumentation.
FAQ – Häufige Fragen
Was gilt als Vorerkrankung?
Als Vorerkrankung gelten gesundheitliche Beeinträchtigungen oder Behandlungen, die vor Vertragsabschluss bestanden haben oder ärztlich dokumentiert wurden.
Müssen alle Vorerkrankungen angegeben werden?
Welche Angaben erforderlich sind, ergibt sich aus den jeweiligen Gesundheitsfragen im Antrag und den Versicherungsbedingungen.
Führen Vorerkrankungen automatisch zu Einschränkungen?
Ob und welche Auswirkungen sich ergeben, hängt vom Ergebnis der individuellen Risikoprüfung und den vertraglichen Regelungen ab.
