Leistungen

Begriff und Einordnung von Leistungen

Leistungen bei Berufsunfähigkeit beziehen sich auf vertraglich geregelte Ansprüche, die entstehen können, wenn eine versicherte Person ihren zuletzt ausgeübten Beruf aus gesundheitlichen Gründen voraussichtlich dauerhaft nicht mehr ausüben kann.

Voraussetzungen für einen Leistungsanspruch

Ob Leistungen in Betracht kommen, ergibt sich aus den jeweiligen Versicherungsbedingungen sowie aus der Prüfung der beruflichen und gesundheitlichen Situation der versicherten Person.

Anspruch
Voraussetzungen

Leistungsprüfung und Nachweise

Die Leistungsprüfung dient der Feststellung, ob die vertraglich vorgesehenen Voraussetzungen erfüllt sind. Grundlage sind unter anderem ärztliche Unterlagen, Tätigkeitsbeschreibungen und weitere geeignete Nachweise.

Leistungsprüfung
Leistungsfall

Einordnung im Absicherungskontext

Leistungen bei Berufsunfähigkeit stehen im Zusammenhang mit der vertraglichen Absicherung der beruflichen Tätigkeit. Die Einordnung erfolgt sachlich und ohne Bewertung individueller Lebens- oder Vorsorgesituationen.

Arbeitskraftschutz
Kosten

FAQ – Häufige Fragen

Wann können Leistungen bei Berufsunfähigkeit in Betracht kommen?

Leistungen können in Betracht kommen, wenn eine Berufsunfähigkeit im Sinne der vertraglichen Regelungen festgestellt wird.

Wer prüft den Leistungsanspruch?

Die Prüfung erfolgt im Rahmen der Leistungsprüfung auf Grundlage der Versicherungsbedingungen und der eingereichten Unterlagen.

Sind Leistungen automatisch garantiert?

Leistungen ergeben sich ausschließlich aus den vertraglichen Regelungen und setzen eine entsprechende Prüfung voraus.

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