Leistungen bei Berufsunfähigkeit – Leistungsumfang und Voraussetzungen
Bei einer Berufsunfähigkeitsversicherung sind für eine nach Versicherungsbeginn eingetretene Berufsunfähigkeit die vereinbarten Versicherungsleistungen vorgesehen, sofern die maßgeblichen Voraussetzungen erfüllt sind. Art, Höhe und Dauer der Leistungen können sich je nach Tarif und Vertragsgestaltung unterscheiden. Diese Seite beschreibt die wesentlichen Zusammenhänge zwischen Leistungsumfang, Voraussetzungen und Leistungsprüfung.
Kosten-Unfallversicherung.de.
Grundlagen der Versicherungsleistungen
Das Versicherungsvertragsgesetz sieht vor, dass der Versicherer bei einer nach Beginn der Versicherung eingetretenen Berufsunfähigkeit die vereinbarten Leistungen erbringt. Welche Leistungen konkret Bestandteil des Versicherungsschutzes sind, ergibt sich aus dem jeweiligen Tarif und Versicherungsvertrag.
- Vereinbarte Versicherungsleistungen
- Leistung bei Vorliegen der maßgeblichen Voraussetzungen
- Tarifabhängige Ausgestaltung
- Unterschiede bei Art, Höhe und Dauer möglich
Voraussetzungen für Leistungen
Für die Beurteilung einer Berufsunfähigkeit können insbesondere die gesundheitliche Ursache, deren Auswirkungen auf den zuletzt ausgeübten Beruf und die voraussichtliche Dauer der Einschränkung von Bedeutung sein. Zusätzlich können weitere vertragliche Voraussetzungen vereinbart sein.
- Gesundheitliche Beeinträchtigung
- Auswirkungen auf den zuletzt ausgeübten Beruf
- Voraussichtliche Dauer der Einschränkung
- Weitere gesetzliche und vertragliche Voraussetzungen
Leistungsantrag und Leistungsprüfung
Werden Leistungen wegen Berufsunfähigkeit geltend gemacht, prüft der Versicherer die Voraussetzungen des Leistungsantrags. Dabei können medizinische Unterlagen, Angaben zur zuletzt ausgeübten beruflichen Tätigkeit und weitere für die Prüfung erforderliche Informationen und Nachweise von Bedeutung sein.
- Geltendmachung der Versicherungsleistung
- Medizinische Informationen und Nachweise
- Angaben zur beruflichen Tätigkeit
- Prüfung der maßgeblichen Leistungsvoraussetzungen
Leistungsumfang und Arbeitskraftschutz
Die Berufsunfähigkeitsversicherung ist eine Form des Arbeitskraftschutzes. Welche Leistungen sie im konkreten Fall umfasst, richtet sich nach dem vereinbarten Versicherungsschutz. Andere Formen des Arbeitskraftschutzes können an andere Voraussetzungen anknüpfen und andere Leistungen vorsehen.
- Berufsunfähigkeitsversicherung als Form des Arbeitskraftschutzes
- Vertraglich vereinbarter Leistungsumfang
- Unterschiedliche Leistungsvoraussetzungen
- Abgrenzung zu anderen Absicherungsformen
FAQ – Häufige Fragen
Wann können Leistungen aus einer Berufsunfähigkeitsversicherung vorgesehen sein?
Leistungen können vorgesehen sein, wenn eine nach Versicherungsbeginn eingetretene Berufsunfähigkeit vorliegt und die weiteren maßgeblichen gesetzlichen und vertraglichen Voraussetzungen erfüllt sind.
Sind die Leistungen bei allen Berufsunfähigkeitsversicherungen gleich?
Nein. Art, Höhe, Dauer und weitere Merkmale der Versicherungsleistungen können sich je nach Tarif und Vertragsgestaltung unterscheiden.
Wie wird festgestellt, ob die Voraussetzungen für eine Leistung erfüllt sind?
Der Versicherer prüft den geltend gemachten Leistungsanspruch anhand der maßgeblichen gesetzlichen und vertraglichen Voraussetzungen sowie der für den konkreten Leistungsfall erforderlichen Informationen und Nachweise.
