Grundlagen

Begriff der Berufsunfähigkeit

Von Berufsunfähigkeit wird gesprochen, wenn eine versicherte Person ihren zuletzt ausgeübten Beruf aus gesundheitlichen Gründen voraussichtlich dauerhaft nicht mehr ausüben kann. Maßgeblich ist dabei die konkrete berufliche Tätigkeit in ihrer bisherigen Ausgestaltung.

Rechtlicher und vertraglicher Rahmen

Der Begriff der Berufsunfähigkeit ist rechtlich geprägt, jedoch nicht einheitlich gesetzlich definiert. Die konkrete Ausgestaltung ergibt sich aus den jeweiligen Versicherungsbedingungen sowie aus der Auslegung durch Rechtsprechung und Praxis.

Anspruch
Voraussetzungen

Abgrenzung zu anderen Absicherungsformen

Berufsunfähigkeit ist von anderen Formen der Absicherung abzugrenzen. Während sie auf den zuletzt ausgeübten Beruf abstellt, beziehen sich andere Konzepte auf die allgemeine Erwerbsfähigkeit oder auf spezifische Schadensereignisse.

Erwerbsunfähigkeit
Arbeitskraftschutz

Einordnung im Vorsorgekontext

Die Einordnung der Berufsunfähigkeit im Vorsorgekontext dient dazu, mögliche Auswirkungen eines dauerhaften Wegfalls der beruflichen Tätigkeit auf das Einkommen sachlich darzustellen. Sie stellt keine Empfehlung oder individuelle Bewertung dar.

Ursachen
Leistungen

FAQ – Häufige Fragen

Ist Berufsunfähigkeit gesetzlich geregelt?

Der Begriff ist rechtlich geprägt, wird jedoch überwiegend durch vertragliche Regelungen in den jeweiligen Versicherungsbedingungen konkretisiert.

Bezieht sich Berufsunfähigkeit auf jede Tätigkeit?

Maßgeblich ist der zuletzt ausgeübte Beruf in seiner konkreten Ausgestaltung, nicht jede beliebige Tätigkeit.

Warum ist die Abgrenzung zu anderen Begriffen relevant?

Eine klare Abgrenzung ermöglicht eine sachliche Einordnung unterschiedlicher Absicherungsformen und ihrer jeweiligen Anwendungsbereiche.

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