Anspruch bei Berufsunfähigkeit
Der Anspruch bei Berufsunfähigkeit beschreibt die vertraglichen Voraussetzungen, unter denen Leistungen beansprucht werden können. Die Darstellung dient der sachlichen Einordnung des Begriffs und ersetzt keine individuelle Beratung oder rechtliche Bewertung.
Begriff und Einordnung des Anspruchs
Ein Anspruch bei Berufsunfähigkeit bezeichnet das vertraglich vorgesehene Recht auf Leistungen, sofern die in den Versicherungsbedingungen festgelegten Voraussetzungen erfüllt sind. Maßgeblich ist ausschließlich der jeweilige Versicherungsvertrag.
Voraussetzungen für einen Anspruch
Die Voraussetzungen für einen Anspruch ergeben sich aus den Versicherungsbedingungen und betreffen unter anderem die berufliche Tätigkeit, den gesundheitlichen Zustand sowie den vertraglich definierten Prognosezeitraum.
Prüfung und Feststellung des Anspruchs
Ob ein Anspruch besteht, wird im Rahmen der Leistungsprüfung festgestellt. Grundlage sind eingereichte Unterlagen, medizinische Nachweise und die vertraglichen Regelungen.
Abgrenzung zu Leistungsumfang und Leistungsfall
Der Anspruch beschreibt das Recht auf Leistungen, der Leistungsumfang den vertraglichen Rahmen möglicher Leistungen und der Leistungsfall den konkreten Anlass der Prüfung. Diese Begriffe sind voneinander abzugrenzen.
FAQ – Häufige Fragen
Was bedeutet Anspruch bei Berufsunfähigkeit?
Der Anspruch bezeichnet das vertragliche Recht auf Leistungen, sofern alle Voraussetzungen erfüllt sind.
Wann entsteht ein Anspruch auf Leistungen?
Ein Anspruch entsteht, wenn die vertraglichen Voraussetzungen vorliegen und dies im Rahmen der Leistungsprüfung festgestellt wird.
Ist ein Anspruch automatisch gegeben?
Nein. Der Anspruch ergibt sich ausschließlich aus dem Versicherungsvertrag und dem Ergebnis der Prüfung.