Selbstständige und Berufsunfähigkeit
Selbstständige und Berufsunfähigkeit stehen in einem besonderen Zusammenhang, da Einkommensstrukturen, Tätigkeitsprofile und unternehmerische Verantwortung eine Rolle spielen können. Die Darstellung dient der sachlichen Einordnung dieser Berufsgruppe und ersetzt keine individuelle Beratung.
Einordnung der Berufsgruppe Selbstständige
Selbstständige üben ihre Tätigkeit eigenverantwortlich aus und tragen das wirtschaftliche Risiko selbst. Für die Beurteilung einer möglichen Berufsunfähigkeit ist die konkret ausgeübte Tätigkeit maßgeblich.
Tätigkeitsprofile und Einkommensstruktur
Die Tätigkeitsprofile Selbstständiger sind häufig vielseitig und können körperliche, organisatorische oder kaufmännische Anteile umfassen. Die Einkommensstruktur kann unregelmäßig sein und wird bei der vertraglichen Einordnung berücksichtigt.
Bedeutung für die vertragliche Einordnung
Die selbstständige Tätigkeit kann Einfluss auf tarifliche Einstufungen, Beitragsfaktoren und vertragliche Regelungen haben. Maßgeblich sind die Versicherungsbedingungen und die Beschreibung der ausgeübten Tätigkeit.
Abgrenzung zu Angestellten und Beamten
Selbstständige unterscheiden sich von Angestellten und Beamten insbesondere durch fehlende arbeitgeberseitige Absicherung und durch unternehmerische Verantwortung. Diese Unterschiede werden bei der vertraglichen Betrachtung berücksichtigt.
FAQ – Häufige Fragen
Warum ist die Selbstständigkeit bei der Berufsunfähigkeit relevant?
Maßgeblich sind die konkrete Tätigkeit, die Eigenverantwortung und die Einkommensstruktur.
Werden alle selbstständigen Tätigkeiten gleich eingeordnet?
Nein. Die Einordnung erfolgt anhand der tatsächlich ausgeübten Tätigkeit und deren Anforderungen.
Hat die Selbstständigkeit Einfluss auf den Beitrag?
Die selbstständige Tätigkeit kann ein Faktor bei der vertraglichen Beitragsgestaltung sein.