Selbstständige

Einordnung der Berufsgruppe Selbstständige

Selbstständige üben ihre Tätigkeit eigenverantwortlich aus und tragen das wirtschaftliche Risiko selbst. Für die Beurteilung einer möglichen Berufsunfähigkeit ist die konkret ausgeübte Tätigkeit maßgeblich.

Tätigkeitsprofile und Einkommensstruktur

Die Tätigkeitsprofile Selbstständiger sind häufig vielseitig und können körperliche, organisatorische oder kaufmännische Anteile umfassen. Die Einkommensstruktur kann unregelmäßig sein und wird bei der vertraglichen Einordnung berücksichtigt.

Ursachen
Gesundheitsprüfung

Bedeutung für die vertragliche Einordnung

Die selbstständige Tätigkeit kann Einfluss auf tarifliche Einstufungen, Beitragsfaktoren und vertragliche Regelungen haben. Maßgeblich sind die Versicherungsbedingungen und die Beschreibung der ausgeübten Tätigkeit.

Berufsgruppen
Beitragsfaktoren

Abgrenzung zu Angestellten und Beamten

Selbstständige unterscheiden sich von Angestellten und Beamten insbesondere durch fehlende arbeitgeberseitige Absicherung und durch unternehmerische Verantwortung. Diese Unterschiede werden bei der vertraglichen Betrachtung berücksichtigt.

Beamte
Handwerker

FAQ – Häufige Fragen

Warum ist die Selbstständigkeit bei der Berufsunfähigkeit relevant?

Maßgeblich sind die konkrete Tätigkeit, die Eigenverantwortung und die Einkommensstruktur.

Werden alle selbstständigen Tätigkeiten gleich eingeordnet?

Nein. Die Einordnung erfolgt anhand der tatsächlich ausgeübten Tätigkeit und deren Anforderungen.

Hat die Selbstständigkeit Einfluss auf den Beitrag?

Die selbstständige Tätigkeit kann ein Faktor bei der vertraglichen Beitragsgestaltung sein.

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