Prognosezeitraum bei Berufsunfähigkeit
Der Prognosezeitraum bei Berufsunfähigkeit beschreibt den vertraglich relevanten Zeitraum, für den eine gesundheitliche Beeinträchtigung voraussichtlich andauern muss, um als Berufsunfähigkeit eingeordnet zu werden. Die Darstellung dient der sachlichen Einordnung und ersetzt keine individuelle Beratung.
Begriff und Einordnung des Prognosezeitraums
Der Prognosezeitraum bezeichnet den Zeitraum, für den auf Grundlage ärztlicher Einschätzungen eine Fortdauer der gesundheitlichen Einschränkung erwartet wird. Maßgeblich sind die vertraglichen Definitionen in den Versicherungsbedingungen.
Vertragliche Grundlagen und Bedeutung
Die Bedeutung des Prognosezeitraums ergibt sich aus den Versicherungsbedingungen, in denen festgelegt ist, welcher Zeitraum für die Beurteilung heranzuziehen ist. Diese Vorgaben sind zentral für die sachliche Einordnung der Berufsunfähigkeit.
Rolle im Prüf- und Entscheidungsprozess
Im Prüfprozess wird beurteilt, ob die gesundheitliche Einschränkung voraussichtlich über den definierten Prognosezeitraum hinaus besteht. Diese Einschätzung fließt in die vertragliche Bewertung ein.
Abgrenzung zu Leistungsprüfung und Anspruch
Der Prognosezeitraum ist ein Bewertungskriterium innerhalb der Prüfung, während Leistungsprüfung das Verfahren und Anspruch das mögliche Ergebnis beschreibt. Maßgeblich ist stets der konkrete Vertragsinhalt.
FAQ – Häufige Fragen
Was ist der Prognosezeitraum bei Berufsunfähigkeit?
Der Prognosezeitraum ist der vertraglich relevante Zeitraum, für den eine gesundheitliche Einschränkung voraussichtlich andauern muss.
Ist der Prognosezeitraum gesetzlich festgelegt?
Nein. Der Prognosezeitraum ergibt sich aus den jeweiligen Versicherungsbedingungen.
Welche Rolle spielt der Prognosezeitraum bei der Prüfung?
Er dient als zeitlicher Maßstab für die Beurteilung der voraussichtlichen Dauer der gesundheitlichen Einschränkung.