Verweisung

Grundlagen der Verweisung

Bei der Berufsunfähigkeit steht zunächst die zuletzt ausgeübte berufliche Tätigkeit im Mittelpunkt. Unter bestimmten Voraussetzungen kann zusätzlich relevant sein, ob die versicherte Person eine andere Tätigkeit ausübt oder ausüben kann. Welche Bedeutung eine solche andere Tätigkeit hat, hängt von den gesetzlichen Vorgaben und der jeweiligen vertraglichen Regelung ab.

  • Zuletzt ausgeübter Beruf als Ausgangspunkt
  • Mögliche Berücksichtigung einer anderen Tätigkeit
  • Ausbildung und berufliche Fähigkeiten
  • Bisherige Lebensstellung als mögliches Kriterium

Berufsunfähigkeit

Gesetzliche und vertragliche Grundlagen

Das Versicherungsvertragsgesetz ermöglicht die Vereinbarung einer zusätzlichen Voraussetzung für die Leistungspflicht. Danach kann berücksichtigt werden, ob die versicherte Person eine andere Tätigkeit ausübt oder ausüben kann, zu der sie aufgrund ihrer Ausbildung und Fähigkeiten in der Lage ist und die ihrer bisherigen Lebensstellung entspricht.

Ob eine solche Verweisungsmöglichkeit vereinbart ist und wie sie ausgestaltet wird, ergibt sich aus den jeweiligen Versicherungsbedingungen.

  • Gesetzliche Grundlage im Versicherungsvertragsrecht
  • Weitere Ausgestaltung durch Versicherungsbedingungen
  • Ausbildung und Fähigkeiten als mögliche Kriterien
  • Bisherige Lebensstellung als weiterer Bezugspunkt

Tarifarten

Zuletzt ausgeübte und andere Tätigkeit

Für die Feststellung einer Berufsunfähigkeit ist grundsätzlich die zuletzt ausgeübte berufliche Tätigkeit in ihrer konkreten Ausgestaltung von Bedeutung. Eine Verweisungsregel betrifft dagegen die Frage, ob zusätzlich eine andere Tätigkeit bei der Beurteilung der Leistungspflicht berücksichtigt werden kann.

Damit handelt es sich um unterschiedliche Prüfungsschritte. Welche Voraussetzungen für die Berücksichtigung einer anderen Tätigkeit gelten, richtet sich nach dem jeweiligen Versicherungsvertrag.

  • Zuletzt ausgeübte Tätigkeit als Ausgangspunkt
  • Konkrete Ausgestaltung des bisherigen Berufs
  • Mögliche zusätzliche Betrachtung einer anderen Tätigkeit
  • Vertraglich festgelegte Voraussetzungen

Verweisung in der Leistungsprüfung

Eine vereinbarte Verweisungsregel kann im Rahmen der Leistungsprüfung von Bedeutung sein. Dabei wird neben den gesundheitlichen Einschränkungen und deren Auswirkungen auf die bisherige Tätigkeit geprüft, welche weiteren vertraglichen Voraussetzungen für die Leistungspflicht gelten.

  • Prüfung der gesundheitlichen Einschränkungen
  • Auswirkungen auf die bisherige berufliche Tätigkeit
  • Mögliche vertragliche Verweisungsregel
  • Gesamtprüfung der Leistungsvoraussetzungen

Leistungsprüfung

FAQ – Häufige Fragen

Was bedeutet Verweisung bei einer Berufsunfähigkeitsversicherung?

Verweisung betrifft die Frage, ob neben der zuletzt ausgeübten Tätigkeit unter bestimmten Voraussetzungen auch eine andere berufliche Tätigkeit für die Beurteilung der Leistungspflicht berücksichtigt werden kann.

Gibt es eine gesetzliche Grundlage für die Verweisung?

Ja. Das Versicherungsvertragsgesetz sieht vor, dass als weitere Voraussetzung der Leistungspflicht vereinbart werden kann, dass die versicherte Person keine andere Tätigkeit ausübt oder ausüben kann, die ihrer Ausbildung und ihren Fähigkeiten entspricht und ihrer bisherigen Lebensstellung vergleichbar ist. Die konkrete Ausgestaltung ergibt sich aus dem jeweiligen Vertrag.

Kann eine Verweisung Einfluss auf einen Leistungsanspruch haben?

Ja. Wenn eine entsprechende Regelung vereinbart ist, kann die Frage nach einer anderen Tätigkeit Bestandteil der Leistungsprüfung sein. Ob dies im konkreten Leistungsfall relevant ist, richtet sich nach den gesetzlichen und vertraglichen Voraussetzungen.

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