Verweisung

Begriff und Einordnung der Verweisung

Verweisung bezeichnet die vertragliche Prüfung, ob anstelle des zuletzt ausgeübten Berufs eine andere Tätigkeit berücksichtigt werden kann. Maßgeblich sind ausschließlich die jeweiligen Versicherungsbedingungen.

Vertragliche Grundlagen der Verweisung

Die Grundlagen der Verweisung ergeben sich aus den Versicherungsbedingungen und den dort definierten Kriterien. Welche Tätigkeiten berücksichtigt werden dürfen, ist vertraglich festgelegt.

Tarifarten
Ausschlüsse

Abgrenzung zur zuletzt ausgeübten Tätigkeit

Bei der Beurteilung der Berufsunfähigkeit ist grundsätzlich die zuletzt ausgeübte Tätigkeit maßgeblich. Die Verweisung stellt eine davon abzugrenzende vertragliche Regelung dar.

Berufsunfähigkeit
Berufsgruppen

Zusammenhang mit Leistungsprüfung und Anspruch

Die Verweisung kann im Rahmen der Leistungsprüfung eine Rolle spielen und Einfluss auf die Beurteilung eines Leistungsanspruchs haben. Maßgeblich bleibt der konkrete Vertragsinhalt.

Leistungsprüfung
Anspruch

FAQ – Häufige Fragen

Was bedeutet Verweisung bei Berufsunfähigkeit?

Verweisung bezeichnet die vertragliche Prüfung, ob eine andere Tätigkeit als zumutbar berücksichtigt werden kann.

Ist Verweisung gesetzlich geregelt?

Die Verweisung ist nicht einheitlich gesetzlich geregelt, sondern ergibt sich aus den jeweiligen Versicherungsbedingungen.

Wirkt sich Verweisung auf den Leistungsanspruch aus?

Ob und wie sich eine Verweisung auswirkt, ergibt sich aus der vertraglichen Regelung und der Leistungsprüfung.

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