Leistungsumfang

Begriff und Einordnung des Leistungsumfangs

Der Leistungsumfang beschreibt Art, Höhe und Dauer der Leistungen, die bei Eintritt einer Berufsunfähigkeit vertraglich vorgesehen sein können. Maßgeblich sind ausschließlich die Regelungen im jeweiligen Versicherungsvertrag.

Bestandteile des Leistungsumfangs

Zum Leistungsumfang können unterschiedliche Leistungsarten zählen, etwa regelmäßige Zahlungen oder weitere vertraglich definierte Leistungen. Welche Bestandteile enthalten sind, ergibt sich aus den Versicherungsbedingungen.

Leistungen
Leistungsfall

Abhängigkeit von Tarif und Vertrag

Der konkrete Leistungsumfang hängt von der gewählten Tarifstruktur und den individuellen Vertragsvereinbarungen ab. Unterschiede ergeben sich aus der vertraglichen Ausgestaltung und den vereinbarten Bedingungen.

Tarife
Beitrag

Abgrenzung zu Leistungsfall und Leistungsprüfung

Der Leistungsumfang beschreibt den vertraglichen Rahmen möglicher Leistungen, während Leistungsfall und Leistungsprüfung den Anlass und das Verfahren zur Feststellung eines Anspruchs betreffen.

Leistungsprüfung
Anspruch

FAQ – Häufige Fragen

Was versteht man unter Leistungsumfang bei Berufsunfähigkeit?

Der Leistungsumfang beschreibt Art, Höhe und Dauer der vertraglich vorgesehenen Leistungen.

Ist der Leistungsumfang bei allen Verträgen gleich?

Nein. Der Leistungsumfang ergibt sich aus der jeweiligen Tarif- und Vertragsgestaltung.

Wann wird der Leistungsumfang relevant?

Der Leistungsumfang wird relevant, wenn ein Leistungsanspruch geprüft oder festgestellt wird.

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