Erwerbsunfähigkeit

Begriff der Erwerbsunfähigkeit

Von Erwerbsunfähigkeit wird gesprochen, wenn eine Person aufgrund gesundheitlicher Einschränkungen dauerhaft nicht mehr in der Lage ist, einer allgemeinen Erwerbstätigkeit nachzugehen. Maßgeblich ist nicht der zuletzt ausgeübte Beruf, sondern die grundsätzliche Fähigkeit zur Erwerbsarbeit.

Rechtlicher Rahmen

Erwerbsunfähigkeit ist im sozialrechtlichen Kontext verankert und wird im Rahmen gesetzlicher Regelungen definiert. Die konkrete Ausgestaltung ergibt sich aus den einschlägigen Vorschriften des Sozialrechts sowie aus der jeweiligen Verwaltungspraxis.

Voraussetzungen
Anspruch

Abgrenzung zur Berufsunfähigkeit

Erwerbsunfähigkeit unterscheidet sich von der Berufsunfähigkeit dadurch, dass nicht auf den zuletzt ausgeübten Beruf, sondern auf die allgemeine Erwerbsfähigkeit abgestellt wird. Diese Unterscheidung ist für die sachliche Einordnung verschiedener Absicherungskonzepte wesentlich.

Berufsunfähigkeit
Arbeitskraftschutz

Einordnung im Absicherungssystem

Erwerbsunfähigkeit ist Bestandteil unterschiedlicher Absicherungssysteme und steht im Zusammenhang mit gesetzlichen Leistungen sowie ergänzenden privaten Regelungen. Die Einordnung erfolgt neutral und ohne Bewertung individueller Lebenssituationen.

Leistungen
Kosten

FAQ – Häufige Fragen

Was bedeutet Erwerbsunfähigkeit?

Erwerbsunfähigkeit liegt vor, wenn eine Person dauerhaft nicht mehr in der Lage ist, einer allgemeinen Erwerbstätigkeit nachzugehen.

Ist Erwerbsunfähigkeit gesetzlich geregelt?

Der Begriff ist sozialrechtlich verankert und ergibt sich aus den entsprechenden gesetzlichen Regelungen.

Worin liegt der Unterschied zur Berufsunfähigkeit?

Bei der Erwerbsunfähigkeit wird auf die allgemeine Erwerbsfähigkeit abgestellt, während die Berufsunfähigkeit den zuletzt ausgeübten Beruf betrifft.

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