Erwerbsunfähigkeit
Erwerbsunfähigkeit bezeichnet den Zustand, in dem eine Person aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr in der Lage ist, einer Erwerbstätigkeit nachzugehen. Die folgende Darstellung dient der sachlichen Einordnung des Begriffs sowie seiner Abgrenzung zu anderen Formen der Absicherung.
Begriff der Erwerbsunfähigkeit
Von Erwerbsunfähigkeit wird gesprochen, wenn eine Person aufgrund gesundheitlicher Einschränkungen dauerhaft nicht mehr in der Lage ist, einer allgemeinen Erwerbstätigkeit nachzugehen. Maßgeblich ist nicht der zuletzt ausgeübte Beruf, sondern die grundsätzliche Fähigkeit zur Erwerbsarbeit.
Rechtlicher Rahmen
Erwerbsunfähigkeit ist im sozialrechtlichen Kontext verankert und wird im Rahmen gesetzlicher Regelungen definiert. Die konkrete Ausgestaltung ergibt sich aus den einschlägigen Vorschriften des Sozialrechts sowie aus der jeweiligen Verwaltungspraxis.
Abgrenzung zur Berufsunfähigkeit
Erwerbsunfähigkeit unterscheidet sich von der Berufsunfähigkeit dadurch, dass nicht auf den zuletzt ausgeübten Beruf, sondern auf die allgemeine Erwerbsfähigkeit abgestellt wird. Diese Unterscheidung ist für die sachliche Einordnung verschiedener Absicherungskonzepte wesentlich.
Einordnung im Absicherungssystem
Erwerbsunfähigkeit ist Bestandteil unterschiedlicher Absicherungssysteme und steht im Zusammenhang mit gesetzlichen Leistungen sowie ergänzenden privaten Regelungen. Die Einordnung erfolgt neutral und ohne Bewertung individueller Lebenssituationen.
FAQ – Häufige Fragen
Was bedeutet Erwerbsunfähigkeit?
Erwerbsunfähigkeit liegt vor, wenn eine Person dauerhaft nicht mehr in der Lage ist, einer allgemeinen Erwerbstätigkeit nachzugehen.
Ist Erwerbsunfähigkeit gesetzlich geregelt?
Der Begriff ist sozialrechtlich verankert und ergibt sich aus den entsprechenden gesetzlichen Regelungen.
Worin liegt der Unterschied zur Berufsunfähigkeit?
Bei der Erwerbsunfähigkeit wird auf die allgemeine Erwerbsfähigkeit abgestellt, während die Berufsunfähigkeit den zuletzt ausgeübten Beruf betrifft.