Berufsunfähigkeit

Begriff der Berufsunfähigkeit

Von Berufsunfähigkeit wird gesprochen, wenn eine versicherte Person ihren zuletzt ausgeübten Beruf aufgrund gesundheitlicher Einschränkungen voraussichtlich dauerhaft nicht mehr ausüben kann. Maßgeblich ist dabei die konkrete berufliche Tätigkeit in ihrer bisherigen Ausgestaltung.

Rechtlicher und vertraglicher Rahmen

Der Begriff der Berufsunfähigkeit ist rechtlich geprägt, jedoch nicht einheitlich gesetzlich definiert. Die konkrete Ausgestaltung ergibt sich aus den jeweiligen Versicherungsbedingungen sowie aus der Auslegung durch Rechtsprechung und Praxis.

Anspruch
Voraussetzungen

Abgrenzung zu anderen Begriffen

Berufsunfähigkeit ist von anderen Formen der Absicherung abzugrenzen. Während sie auf den zuletzt ausgeübten Beruf abstellt, beziehen sich andere Konzepte auf die allgemeine Erwerbsfähigkeit oder auf spezifische Schadensereignisse.

Erwerbsunfähigkeit
Arbeitskraftschutz

Systematische Einordnung im Versicherungsumfeld

Berufsunfähigkeit ist Bestandteil der privaten Absicherung beruflicher Tätigkeiten und steht im Zusammenhang mit vertraglich geregelten Leistungen, Kosten und Tarifstrukturen. Die Einordnung erfolgt sachlich und ohne Bewertung individueller Lebenssituationen.

Leistungen
Kosten

FAQ – Häufige Fragen

Ist Berufsunfähigkeit gesetzlich definiert?

Der Begriff ist rechtlich geprägt, wird jedoch überwiegend durch vertragliche Regelungen in den Versicherungsbedingungen konkretisiert.

Bezieht sich Berufsunfähigkeit auf jede Tätigkeit?

Maßgeblich ist der zuletzt ausgeübte Beruf in seiner konkreten Ausgestaltung und nicht jede beliebige Tätigkeit.

Warum ist die Abgrenzung zu anderen Begriffen relevant?

Eine klare Abgrenzung ermöglicht die sachliche Einordnung unterschiedlicher Absicherungsformen.

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