Dienstunfähigkeitsversicherung

Dienstunfähigkeit liegt im deutschen Dienstrecht vor, wenn ein Beamter, Soldat oder Richter wegen des körperlichen Zustandes oder aus gesundheitlichen Gründen zur Erfüllung der Dienstpflichten dauernd unfähig ist. Steht die Person in einem Dienstverhältnis auf Lebenszeit, ist sie in den Ruhestand zu versetzen und erhält Versorgung. Die gesetzlichen Regelungen richten sich nach der Statusgruppe (Beamter, Soldat, Richter) und dem Dienstherrn (Bund, Länder, Gemeinden).

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Bitte beachten Sie: Diese Leistungsbeschreibung ist lediglich eine Kurzübersicht. Der rechtsverbindliche Umfang des Versicherungsschutzes ergibt sich aus dem Versicherungsschein und dem Wortlaut der vereinbarten Bedingungen.